Hier finden Sie den aktuellen Notdienstplan für das Jahr 2020. Einfach auf das Bild klicken.
Bitte um Beachtung! Am 14.02.2020 ist eine vom Bundesrat beschlossene Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten.
Diese Änderung betrifft den Tierärztlichen Notdienst und somit alle Tierarztpraxen. Das heißt, ab sofort muss bei Behandlungen im Notdienst mindestens der doppelte Satz abgerechnet werden. Zusätzlich wird pro Patient eine einmalige Notdienstgrundgebühr von 59,50€ Brutto (50,00€ Netto) fällig. Notdienstzeiten: Bisher Samstag 13:00 Uhr - Montag 07:00 Uhr, zukünftig Freitag 18.00 Uhr - Montag 08.00 Uhr
Die Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühr abzurechnen.
Warten Sie nicht mit kranken Tieren! Gehen Sie rechtzeitig zu Ihren Tierärzten, wenn Ihnen etwas auffällt.
Legen Sie sich Geld für die Behandlungen zurück oder schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab.