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Urlaub mit "Kampfschmuser"

Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Ein-und Durchreise mit "Kampfschmusern" in verschiedenen Urlaubsländern:


Frankreich

Kategorie 1: American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Mastiff, Tosa Inu

und Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr und Durchreise verboten!
Kategorie 2: Alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde,

American-Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen,

aber nur mit Maulkorb und an der Leine geführt, sofern ihr Geburtszeugnis

und ihr Stammbaum vorgelegt werden und damit bewiesen werden kann, dass

sie der Gruppe Wach- und Schutzhunde angehören

Großbritannien – Pit Bull Terrier, Japanese Tosas, Dogo Argentino und

Fila Brasileiro dürfen nicht mitgenommen werden


Dänemark - NEU Juli 2010 !!

Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.

Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

Rassen: Amerikanische Bulldogge, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Ovtcharka, Pitbull Terrier, Sarplanina, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Tosa Inu., Zentralasiatischer Ovtcharka

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Niederlande

Die RAD - Pitbullgesetz in Holland wurde aufgehoben

Nicht nur für die Halter der 180 noch beschlagnahmten Hunde ein Grund zur Freude.

An der Übersetzung des 109 Seiten Starken Papiers der Kommission der Weisen, welches zur Abschaffung der Regelung führte wird noch gearbeitet.

Es ist eine umfassende Arbeit zum Thema gefährliche Hunde, die nach 15 Jahren der Anwendung, zu dem Schluss kommt, daß der rassespezifische Ansatz nicht zu einer Verminderung der Beißvorfälle geführt hat.

Auch hier wird wieder bestätigt, dass die meisten Unfälle im privaten Umfeld der Hundebesitzer passieren und nicht auf öffentlichen Straßen. In einem Bereich also, in dem der Gesetzgeber eigentlich gar nichts regeln kann, weil das Gefahrenabwehrrecht für den öffentlichen Raum gilt. Zudem führt auch die Auswertung ärztlich behandelter Beissunfälle nicht zu dem Ergebnis, dass die "pitbullartigen" nicht häufiger zu beissen als Hunde anderer Abstammung.

Presseberichte auch hier: http://menschen-tiere-werte.de/

Kampfhund in Italien

(stand Juli 2009)

Italien hatte eine Liste von 135 gefährlichen Hunderassen in der auch alle in Deutschland geführten Rassen drin waren.

Am 25. März 2009 wurde diese Liste abgeschafft.

Es gilt nun die "Ordinanza Martino"

Hier wird festgehalten, dass die Vorfälle mit aggressiven Hunden nicht verringert wurde und dass aufgrund der Rasse eines Hundes keine Voraussage für das Auftreten aggressiven Verhaltens möglich ist.

Hier zählt jetzt der Hund und nicht die Rasse.

Es gibt nun eine Liste von Hunden die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitzer strenge Einschränkungen unterliegen.

Deutschland- Kampfhunde (Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und

American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen) ist die Einfuhr nicht erlaubt !
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund

gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.


Norwegen – Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino und

Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr verboten. Bei Hunderassen, die mit den

angegebenen verwechselt werden können (z. B. American Staffordshire Terrier),

muss durch die Ahnentafel nachgewiesen werden, dass das Tier nicht von einer

der genannten Rassen abstammt.


Schweden - Verbotene Rassen: Pitbullterrier


Spanien

Die Einfuhr aller Hunderassen ist grundsätzlich erlaubt.

Allerdings gibt es ausnahmen in einzelnen Bezirken.

Unbedingt bei zuständigen Bürgermeisteramt (in Spanien) aktuelle Auskünfte

vor der Abreise einholen.


Malta - Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden

Schweiz ( Hunde mit kupierten Ohren, die jünger als ½ Jahr verboten)

In der Schweiz gibt es wie in Deutschland für die Kanton verschiedene Kampfhundelisten!!
Bitte vorher gründlich informieren. Soweit bekannt steht hier auch der Dobermann und Rottweiler mit auf der Liste.




 

Staupe im Bodenseekreis..

Staupe im Bodenseekreis: Veterinäramt rät dringend zur Impfung ! 

Konstanz (aho) Das Veterinäramt im Bodenseekreis hat Hundehalter zur Impfung ihrer Tiere gegen Staupe aufgerufen. Nachdem in den vergangenen Wochen die Staupe bereits bei mehreren Füchsen im Landkreis Konstanz vorgekommen ist, gibt es nun auch im Bodenseekreis den ersten Infektionsnachweis bei zwei Jungfüchsen.

Das Veterinäramt appelliert daher an alle Hundehalter, den Impfschutz ihrer Tiere zu überprüfen und diesen nötigenfalls beim Tierarzt auffrischen beziehungsweise neu aufbauen zu lassen. An Staupe können neben Hunden und Füchsen auch andere Fleischfresser wie zum Beispiel Marder, Waschbären und Dachse erkranken. Für Menschen und Katzen ist das Staupevirus ungefährlich. Nicht nur durch direkten Kontakt zu erkrankten Tieren beim Waldspaziergang ist eine Infektion möglich. Denn Füchse und Marder suchen oft die Nähe menschlicher Siedlungen, so dass die Virusübertragung auch indirekt durch ausgeschiedene Krankheitserreger nie ausgeschlossen werden kann.

Einen wirksamen Schutz des Hundes vor der Staupe erreichen Hundehalter nur durch vorbeugende Impfungen möglichst schon im Jungtieralter und durch regelmäßige Nachimpfungen. Erkrankt ein Hund an der Staupe, ist die Prognose in der Regel schlecht. Bei Erkrankungsfällen kann aber versucht werden, durch passive Immunisierung und die Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen, das Tier zu heilen.

Bei der Staupe handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Allgemeinerkrankung, die je nach Verlaufsform mit unterschiedlicher Krankheitssymptomatik einhergeht.

Neben den häufigsten Symptomen Durchfall, Abmagerung und Husten kann die Staupe auch mit Verhaltensänderungen, zum Beispiel Aggression, Krämpfen oder Lähmungserscheinungen einhergehen. Zum Teil werden auch Hautveränderungen beobachtet.

Die Erkrankung zeigt meist einen Verlauf, der der Tollwut ähnelt. In solchen Fällen muss differentialdiagnostisch auch immer eine Tollwuterkrankung abgeklärt werden.

http://www.animal-health-online.de/klein/2010/06/15/staupe-im-bodenseekreis-veterinaramt-rat-dringend-zur-impfung/5663/

 

Vorsicht bei Ein-und Durchreise Frankreich!

Der Arbeitskreis Tierschutz SPD warnt dringend davor!

Die Einreise nach Frankreich kann ein tödliches Risko für Ihre Hunde sein...........

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Niemals Niederlande

Vorsicht vor Reisen in die Niederlande
Niederländische Behörden lassen "pittbullartige" Hunde töten.


Hierbei spielt es offenbar keine Rolle, ob es sich um einheimische Tiere oder Hunde von Touristen handelt. Zu den Pittbullartigen Hunden zählen Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Cane Corso, Dogo Canario, Alano, American Bulldog und weitere Rassen. Ausnahmen gelten für die Niederlande nur, wenn das Tier FCI-Papiere besitzt. Hunde ohne entsprechende Papiere können sofort beschlagnahmt, in ein Lager verbracht und dort ohne Angabe von Gründen getötet werden. Grundlage dieser Handhabe ist die R.A.D (Regeling Agressive Dieren). Wer also Wert auf das Leben seines Vierbeiners legt, sollte die Niederlande strikt meiden.

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