Amtswillkür...
„Ein klarer Fall von Amtswillkür wurde leider noch nicht als solcher erkannt“, so Riechel. „Die Rechtssicherheit muss jetzt das Hauptverfahren bringen. Es ist unerlässlich, verbindlich abzuklären, wie weit die Befugnisse einer Aufsichtsbehörde gegenüber der in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstverwaltung reichen.“
Außerdem wollen die Grünen die Stadt auffordern, auch gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts einen Widerspruch zu prüfen: Das Gericht argumentiere, ein Eilverfahren dürfe die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen.
Grüne: Tierschutzverein soll vor Gericht ziehen
Genau diese Vorwegnahme trete, so die Grünen, aber auch durch die jetzt getroffene Entscheidung ein. „Würde am Ende in der Hauptsache gegen den Regierungspräsidenten entschieden, wäre es absehbar zu spät, um dann noch rückabzuwickeln“, so Riechel, „das Geld fürs Tierheim wäre unwiederbringlich verloren, und genau das beabsichtigt Herr Diegel.“ Und weiter: „Den Tierschutzverein können wir nur bitten, standhaft zu bleiben und jetzt seinerseits gegen die katastrophalen Zustände im Hagener Tierheim vor Gericht zu ziehen. Wenn die massenhafte Tierquälerei und die dauernde Verletzung des Arbeitsschutzes der Mitarbeiter endlich aktenkundig werden, wird sich auch der Oberbürgermeister bequemen müssen, diese städtische Pflichtaufgabe nicht weiter wie einen lästigen Luxuswunsch abzutun.“
Denn selbst wenn auch dieser Anlauf zum Neubau eines sachgerechten Tierheims endgültig scheitert, so erklären die Hagener Grünen, sei das Problem nicht vom Tisch, und die Stadtspitze müsse Lösungen anbieten, anstatt die engagierten Ehrenamtler weiter zu verprellen.